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   RG, 07.12.1939 - 5 D 41/39   

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RG, 07.12.1939 - 5 D 41/39 (https://dejure.org/1939,1)
RG, Entscheidung vom 07.12.1939 - 5 D 41/39 (https://dejure.org/1939,1)
RG, Entscheidung vom 07. Dezember 1939 - 5 D 41/39 (https://dejure.org/1939,1)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Nach dem § 10 Abs. 1 Nr. 1 OpG. ist auch zu bestrafen, wer Stoffe oder Zubereitungen der im § 1 a. a. O. bezeichneten Art auf Grund einer ärztlichen Verschreibung erwirbt, von der er weiß, daß sie nicht ärztlich begründet ist.

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Papierfundstellen

  • RGSt 73, 392
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 23.11.1928 - I 286/28

    Unter welchen Voraussetzungen ist ein Arzt wegen unerlaubten Inverkehrbringens

    Auszug aus RG, 07.12.1939 - 5 D 41/39
    Diese Vorschrift besagt, daß solche Arzneien von Ärzten (Zahnärzten oder Tierärzten) nur dann verschrieben werden dürfen, wenn die Anwendung des Betäubungsmittels ärztlich (zahnärztlich oder tierärztlich) begründet ist (vgl. für das frühere OpiumG: RGSt 62, 369, 383, 384).
  • RG, 16.06.1932 - 2 D 565/32
    Auszug aus RG, 07.12.1939 - 5 D 41/39
    Bereits in seiner Entscheidung vom 16.06.1932 - 2 D 565/32 - (= JW 1932, 3351 Nr. 21) hat das Reichsgericht ausgesprochen, daß dann kein dem § 3 Abs. 4 OpiumG vorliege, wenn sich der Erwerber das Betäubungsmittel aus einer Apotheke aufgrund einer Verschreibung verschafft habe, zu deren Erteilung er einen Arzt widerrechtlich durch Gewalt oder Drohung gezwungen habe.
  • OLG Hamburg, 25.10.1949 - Ss 363/49

    Stoffe des Opiumgesetzes; Erwerb aus Apotheken; Ärztliche Verschreibung;

    Der Senat kann sich der seit RGSt 73, 392 vertretenen Rechtsansicht, der das Landgericht ersichtlich gefolgt ist, nicht anschließen.

    Im Anschluß an diese Entscheidung und unter Berufung auf den gesundheitspolizeilichen Zweck des OpiumG hat das RG dann schließlich ganz allgemein den Satz aufgestellt, daß ohne Erlaubnis auch der keine Betäubungsmittel aus Apotheken erwerben darf, der zwar ein solches Mittel ärztlich verschrieben erhalten hat, sich aber bewußt ist, daß dessen Anwendung bei ihm ärztlich unbegründet ist (RGSt 73, 392).

    Daß die Verschreibung ärztlich begründet war, verlangte auch der reichsgerichtliche Rezeptbegriff bis zu RGSt 73, 392 nicht.

    Wäre der vom RG in RGSt 73, 392 ausgesprochene Satz richtig, daß das OpiumG im § 3 Abs. 4 mit ärztlichen Verschreibungen nur solche meint, die ärztlich begründet sind, hätte das OpiumG also eine Abgabe und einen Erwerb von Betäubungsmittel enthaltenden Arzneien nur dann als erlaubt ansehen wollen, wenn sie auf Grund "ärztlich begründeter" Verschreibung erfolgt ist, so wäre es ein leichtes gewesen, in § 21 der VerschrVO auch auf § 6 der VerschrVO Bezug zu nehmen.

    Auch der Hinweis des RG in der bereits mehrfach erwähnten Entscheidung RGSt 73, 392 auf den gesundheitspolizeilichen Zweck des OpiumG kann nicht dazu führen, als ärztliche usw. Verschreibung nach § 3 Abs. 4 OpiumG nur eine ärztlich usw. begründete Verschreibung anzusehen, da dieses Ergebnis, wie aufgezeigt, in Widerspruch zu den aus einem Vergleich des alten mit dem neuen OpiumG gezogenen Folgerungen, zu dem Wortlaut und zu der Systematik des OpiumG und der VerschrVO steht.

  • BGH, 06.07.1956 - 2 StR 87/55
    Die Strafkammer geht jedoch davon aus, daß dies nur für Verschreibungen gilt, die ärztlich begründet sind; sie folgt damit der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 62, 369; 64, 145; 73, 392).
  • BGH, 12.03.1957 - 1 StR 453/56

    Rechtsmittel

    Dann durfte es jedoch B. als der Anstiftung zu dem Vergehen verdächtigen Zeugen nicht vereidigen (BGHSt 9, 370, 374 ff) [BGH 06.07.1956 - 2 StR 37/55]; ebenso nicht, falls B. wegen dieser Straftat oder wegen unerlaubten Erwerbs des Betäubungsmittels auf Grund der Verschreibung (§ 10 Abs. 1 Nr. 1 OpG; RGSt 73, 392) bereits verurteilt war, etwa in dem Verfahren 8 Js 957/55 der Staatsanwaltschaft Regensburg.

    Vielmehr darf nach dieser Vorschrift der Arzt ein Betäubungsmittel überhaupt nur dann verschreiben, wenn er sich davon überzeugt hat, daß die Anwendung ärztlich begründet ist (vgl RGSt 62, 369, 386 sowie 64, 145 für das Opiumgesetz vom 30. Dezember 1920; RGSt 73, 392; BGHSt 1, 318 [BGH 25.09.1951 - 2 StR 287/51]; BGHSt 9, 370, 372 ff) [BGH 06.07.1956 - 2 StR 37/55].

  • BGH, 05.08.1975 - 1 StR 356/75

    Verschreibung von Betäubungsmitteln ohne ärztliche Begründung, fortgesetzter

    Das ergibt sich aus § 6 der Verordnung über das Verschreiben Betäubungsmittel enthaltender Arzneien - VVO - (vgl. RGSt 62, 281, 284; 73, 392; BGHSt 7, 248; 9, 370, 373) - ab 1. April 1974: § 4 BtMVV.
  • OLG Düsseldorf, 03.11.1949 - Ss 408/49

    Unerlaubter Erwerb; Betäubungsmittel

    Diese vom Senat vertretene, im Ergebnisse der Entscheidung RGSt 73, 392 entsprechende Rechtsansicht bedeutet auch keine Analogie zum Nachteile der Angeklagten.
  • OLG Hamburg, 04.11.1949 - Ss 424/49

    Stoffe des Opiumgesetzes; Erwerb aus Apotheken; Ärztliche Verschreibung;

    Am weitesten geht in dieser Richtung die erwähnte Entscheidung RGSt 73, 392, nach der eine Verschreibung, die ärztlich nicht begründet ist, überhaupt nicht als Verschreibung gilt und der Erwerb auf eine derartige Verschreibung strafrechtlich als Erwerb ohne Verschreibung betrachtet wird.
  • BGH, 29.11.1955 - 2 StR 290/55

    Rechtsmittel

    Daß die Strafkammer nicht geprüft hat, ob nicht auch ein Vergehen nach §§ 3, 10 OpiumG vorliegt (RGSt 73, 392) beschwert die Angeklagte nicht.
  • OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 24.07.1950 - 2 StS 56/50
    Unter einer solchen Verschreibung ist jedoch nach der st. Rspr. des RG nur eine ärztlich begründete Verordnung zu verstehen (RGSt 64, 145; DJZ 32, 680; DRZ 32, 384; JW 32, 3351; JR 32, 1911; DRZ 32, 510; RGSt. 73, 392; 77, 17).
  • BayObLG, 28.07.1960 - RReg. 4 St 84/60

    Ärztlich nicht begründete Verschreibung

    Der Arzt, der entgegen der Vorschrift des § 6 VVO einem Patienten Betäubungsmittel verschreibt und damit die Abgabe durch den Apotheker bewirkt, bringt somit diesen Stoff ohne die in § 3 OpiumG vorgeschriebene Erlaubnis in den Verkehr; denn nur eine ärztlich begründete Verschreibung befreit vom Erlaubniszwang, wie sich aus § 6 VVO ergibt (BGHSt 9, 370 [372]; RGSt. 62, 369; 64, 145; 73, 392).
  • OLG Düsseldorf, 03.08.1950 - Ss 205/50

    Unerlaubter Erwerb; Ärztliche Verschreibungen; Betäubungsmittel; Rauschgiftsucht;

    Eine vom Täter erschlichene ärztliche Verschreibung die ärztlich nicht begründet ist, ist demnach keine ärztliche Verschreibung im Sinne des § 3 Abs. 4 Satz 2 OpiumG (vgl. RGSt 73, 392; 62, 369 ff.; Anselmino-Hamburger OpiumG, 1931, S. 106, 174/175 und 191).
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